Feminismus. Hier, unterschreib mal.

Sex zwischen zwei Menschen ist eigentlich die privateste Sache der Welt. Wenn zwei sich mögen, lieben, begehren, können sie es miteinander treiben, wie es ihnen gefällt. Und wo es ihnen gerade Spaß macht. Ein Staat hat sich da rauszuhalten. Er hat weder zu bestimmen, dass zwei verheiratet sein müssen, um zusammenleben zu dürfen, noch hat er sich in ihre Privatsphäre einzumischen.

Das ist nicht überall so, doch glücklicherweise leben wir in einem Teil der Welt, in dem die Einmischung des Staates seine Grenzen hat. Auch wenn in einigen Ländern noch Gesetze gültig sind, die aus einer anderen Denkwelt stammen. Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat kürzlich recherchiert, dass es in 16 amerikanischen Bundesstaaten noch immer Gesetze gibt, die bestimmte Sexualpraktiken unter Strafe stellen. Analsex zum Beispiel. Die Amerikaner sprechen dabei von „Sodomie“ und meinen „jeden Kontakt zwischen den Genitalien einer Person und dem Mund oder Anus einer anderen“. Das gilt als „unnatürlich“ und wird als „Verbrechen gegen die Natur“ angesehen. Besser gesagt wurde, denn wo diese Gesetze nicht schon abgeschafft wurden, werden sie heute praktisch nicht mehr angewandt.

Europäer lächeln darüber nur. Doch die meisten wissen nicht, dass ihre sexuelle Freiheit noch keine Generation alt ist. Bis in die 50er Jahre hinein war zum Beispiel eine Ehefrau in Deutschland dazu „verpflichtet“, ihrem Mann zu Diensten zu sein, wenn ihm nach ihr verlangte. Damals gab es auch den Kuppelei-Paragrafen, der es Vermietern und Hotels untersagte, unverheirateten Paaren eine Räumlichkeit zur Verfügung zu stellen. Viele der heutigen Rentner hatten daher vermutlich ihren Ursprung auf dem Rücksitz eines Volkswagens.

Die Gesetze stammen noch aus der Kaiserzeit und zeigen eindeutig religiöse Einflüsse. Doch, wie gesagt, sie wurden in der beginnenden Flower-Power-Zeit aufgehoben, als sich die aufmüpfige Jugend ohnehin nicht mehr vorschreiben ließ, wer mit wem, wie, wo und warum.

Zur selben Zeit verlor auch der Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches seine Gültigkeit, der Homosexualität unter Strafe stellte. Und die alten Paragrafen, die es einem Ehemann nicht nur gestatteten, über den Aufenthaltsort seiner Frau zu bestimmen, sondern ihr auch zu verbieten, eine eigene Arbeit anzunehmen. Schließlich ist das Weib um des Mannes willen da, sagte der Pfarrer und zitierte dabei aus der Bibel. Vermutlich war auch irgend ein kirchlicher Würdenträger im Spiel, als der Passus ins Zivilgesetzbuch aufgenommen wurde, der dem Ehemann das Züchtigungsrecht über seine Frau zubilligte. Auch dieses Gesetz wurde erst Ende der 50er Jahre gestrichen.

Gesetze sind eben immer auch ein Spiegel der Gesellschaft, des Zeitgeistes und der allgemeinen Lebensrealität.

Und diese Realität wird heute zunehmend vom Feminismus bestimmt. Seitdem es Frauen in größerer Zahl in politische Ämter geschafft haben, entstehen zunehmend Gesetze, deren ideologischer Hintergrund unübersehbar ist. Waren es früher die Kirchen, die ihren Einfluss geltend machten und ihre Glaubensdogmen zur Moral erhoben, trägt der Glaube unserer Zeit nicht selten das Etikett Wissenschaft. Vor allem unter Frauen sind dabei die Gender Studies beliebt. Diese Wissenschaft, die bei näherem Hinsehen eigentlich gar keine ist, behauptet nämlich, Mann und Frau hätten von Natur aus absolut identische Eigenschaften und müssten daher mit genau den gleichen Chancen und Rechten ausgestattet werden.

Die Auswirkungen dieser Glaubensdoktrin nehmen mittlerweile geradezu groteske Züge an. Da wurde zum Beispiel extra die Vergewaltigung in der Ehe als neuer Straftatbestand geschaffen. Das ist sozusagen die Umkehr der „ehelichen Pflicht“, nur dass dieses Mal das Recht auf der Seite der Frauen ist.
Es verwundert allerdings, dass bisher noch kein Jurist über dieses seltsame Konstrukt gestolpert ist. Welcher Unterschied besteht denn zwischen der Vergewaltigung auf dem Heimweg von der Disko und einer ebensolchen im Ehebett? Beides muss man gleichermaßen verurteilen und beides sind irgendwie zahnlose Tiger, die auf dem Papier mehr bedeuten als in der Wirklichkeit. Bei einer Vergewaltigung unter nicht miteinander Verheirateten kann man immerhin Spuren sicherstellen und DNA-Proben nehmen. Wobei selbst damit noch nicht bewiesen ist, ob sie freiwillig mitgemacht hat oder nicht. Für eine unwillige Ehefrau ist es allerdings ganz schwierig, eine „Tat“ nachzuweisen, die in der Verschwiegenheit der gemeinsamen Wohnung „begangen“ wurde.

Was soll also das Ganze? Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung und Juristen kennen sicher eine genaue Definition, was eine solche ausmacht. Die Beweislast liegt in beiden Fällen beim Opfer und die Beweise erlauben meist einen großen Interpretationsspielraum.

Doch der Wahnsinn hat Methode und das Spiel scheint noch lange nicht zu Ende zu sein.

Die neueste Ergänzung kommt aus Schweden und wird vermutlich schon bald auch im übrigen Gleichstellungs-Europa seine Runde machen. Im Land zwischen Mitternachtssonne und ewiger Finsternis gibt es nämlich noch mehr Frauen in Regierungskreisen. Und die sind auf eine Idee gekommen, die blöder eigentlich nicht sein kann.

Das Kind nennt sich „Einverständnis-Gesetz“ und wird ab 1. Juli 2018 das Leben zwischen verheirateten, unverheirateten und gelegentlichen Paaren regeln. Dann nämlich soll es nicht mehr darauf ankommen, ob die Frau das Ansinnen eines Mannes abgelehnt hat, mit ihr Sex zu haben. Nein, dann muss sich der Mann explizit ihre Zustimmung einholen, bevor er ihn herausholen darf. Hat sie auf sein Begehren nicht ausdrücklich mit einem deutlichen „ja“ reagiert, macht er sich strafbar. Allgemeine juristische Grundregeln wie konkludentes Verhalten werden damit einfach mal außer Kraft gesetzt.

„Die Botschaft ist einfach,“ so der sozialdemokratische Ministerpräsident Stefan Löfven: „Du musst dich bei einer Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob auch sie Sex haben will. Wenn du dir unsicher bist, musst du es lassen.“

Das auch hier wieder die alte Beweisfrage zu kurz kommt, muss man nicht extra erwähnen. Und dass es bei einer Vergewaltigung keinen Unterschied macht, ob sie vorher ausdrücklich nein gesagt oder ihre Zustimmung verweigert hat, dürfte auch jedem klar sein.

Zeigt eine Schwedin künftig einen Mann wegen Vergewaltigung an, wird sich der Richter künftig nicht nur mit dem Tathergang selbst beschäftigen müssen. Er wird auch noch zwei neu erdachte Straftatbestände berücksichtigen müssen. Der eine nennt sich „unachtsame Vergewaltigung“. Der andere trägt den Titel „unachtsamer sexueller Übergriff“. Will heißen, fühlt sie sich nach dem Akt irgendwie überrumpelt oder „verführt“, kann sie schnurstraks zum nächsten Polizeirevier laufen und behaupten, sie hätte dem Sexualakt nicht ausdrücklich zugestimmt.

Eine erotische Mittsommernacht kann daher zum juristischen Minenfeld ausarten. Ganz besonders, wenn Alkohol im Spiel ist und sich hinterher keiner mehr so richtig erinnern kann, was eigentlich passiert ist.

Er öffnet langsam die Knöpfe ihrer Bluse. Seine Hände streicheln zärtlich ihren Rücken. Seine Finger lösen den Verschluss ihres Büstenhalters. Ihre Lippen treffen sich zu einem lang anhaltenden Kuss. Sie lässt sich mit einem Seufzer nach hinten fallen. Er kniet über ihr und öffnet seine Jeans. Sie streift mit hektischen Handgriffen ihre Shorts nach unten. Ihre Blicke treffen sich in sichtlicher Erwartung.

„Moment,“ sagt er und kramt in seiner Hosentasche nach einem Kondom, während sie sich aus ihren Shorts windet und auch ihr Höschen nach unten streift.

Er streift sich das Kondom über und beugt sich über sie.

„Fast hätt ich‘s vergessen,“ entfährt es ihm und er richtet sich wieder auf. Er steigt aus dem Bett und geht zu seinem Schreibtisch. Einer Schublade entnimmt er ein Formular. Er greift nach einem Kugelschreiber, unterschreibt es und kommt zu ihr zurück.

„Hier, du musst unten rechts unterschreiben. Nur für alle Fälle.“

Er reicht ihr das Formular und seinen Kugelschreiber. Sie richtet sich auf, sucht nach einer Schreibunterlage, findet auf dem Nachttisch ein Buch und will unterschreiben. Der Kugelschreiber funktioniert nicht. Er nimmt ihn, geht zurück zum Schreibtisch und holt einen anderen. Sie kritzelt ihren Namen auf das Papier. Er nimmt es entgegen, prüft ihre Unterschrift und bringt es wieder zum Schreibtisch.

Er sieht an sich herunter. Das Kondom hat seinen Halt verloren.

„Ach weißt du was, ich glaube wir vergessen es,“ sagt er und wendet sich ab.